AGB

Letzte Änderung 01.09.2022
 
Dies sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Hebamme Sina Seidel, Unter dem Kloster 21, 37077 Göttingen, E-Mail: info@hebamme-seidel.de (im Folgenden „Hebamme“)
 
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Beratungsleistungen und/oder sonstigen Leistungen der Hebamme. Die vertragliche Vereinbarung kann hierbei mündlich, schriftlich oder in Textform erfolgen.
 
2. Kurse
2.1 Anmeldung, Vertragsschluss, Kursort
Eine Anmeldung zu Kursen der Hebamme kann nur elektronisch über das Anmeldeformular der Homepage der Hebamme erfolgen. Um sich anzumelden klicken Sie auf den Button „Jetzt anmelden“. Das Absenden des Formulars stellt (lediglich) ein Angebot dar; erst mit der Bestätigung der Anmeldung durch die Hebamme (Bestätigungsemail), in der die Daten Ihrer Anmeldung nochmals aufgeführt werden, kommt ein rechtsgültiger Vertrag zustande. Dieser verpflichtet zur Zahlung der Kursgebühr bzw. des Eigenanteils. Mit dem Absenden der Kursanmeldung akzeptieren Sie die Geltung meiner AGB für diese. Sie können Ihr Angebot nur dann wirksam abgeben, wenn Sie diese AGB durch Anhaken des entsprechenden Kästchens akzeptiert haben.
Die Kurse/ Workshops finden im Cafe´Birds und im Küchenstudio Ebbecke statt. Änderungen des Ortes vorbehalten und werden den Teilnehmenden mitgeteilt.
2.2 Kursgebühren
2.2.1 Erstattung der Kursgebühren durch gesetzliche Krankenkassen
Die Gebühren für durchgeführte Kursstunden, die laut Hebammengebührenordnung über die Krankenkassen abrechenbar sind (s. Kursbeschreibung), werden bei gesetzlich versicherten Frauen von der Hebamme direkt mit der Krankenkasse abgerechnet. Bei regelmäßiger Teilnahme erstattet die gesetzliche Krankenkasse dann die kompletten Kursgebühren. Die Gebühren für versäumte Kursstunden werden nicht von den Krankenkassen übernommen und sind daher von der Teilnehmerin selbst zu tragen. Dabei ist es unerheblich, aus welchem Grunde die Abwesenheit resultierte. Die Gebühren für versäumte Kursstunden richten sich nach der Privat-Gebührenordnung für Hebammen in Niedersachsen und sind der jeweiligen Kursbeschreibung zu entnehmen. Die Hebamme stellt der Teilnehmerin am Ende des Kurses über die versäumten Kursstunden eine Rechnung. Da die Kursstunden bei einem geschlossenen Kurs aufeinander aufbauen, ist es nicht möglich, eine Teilnehmerin während des laufenden Kurses durch eine andere zu ersetzen. 
Die Partnergebühr des Geburtsvorbereitungskurses wird von der Krankenkasse nicht automatisch übernommen und muss privat entrichtet werden. Die Höhe des aktuellen Partneranteils können Sie der Kursbeschreibung entnehmen.
2.2.2 Erstattung der Kursgebühren durch die private Krankenversicherung
Privatversicherte Frauen tragen die Kursgebühren selbst. Auch die Gebühren für versäumte Kursstunden sind daher von der Teilnehmerin selbst zu tragen. Nach dem Kurs stellt die Hebamme der Teilnehmenden eine Rechnung über die Kursgebühren. Diese Rechnung kann, je nach privater Krankenversicherung, bei dieser eingereicht werden. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab, ob Ihre private Krankenversicherung die Kursgebühren übernimmt. Es gelten die Abrechnungssätze der geltenden Privat-Gebührenordnung für Hebammen des Landes Niedersachsen (vgl. Kursbeschreibung).
Der Partnerbeitrag im Rahmen des Geburtsvorbereitungskurses ist von der Teilnehmerin ebenfalls selbst zu tragen.
2.2.3 Entrichtung des Partnerbeitrags bei Geburtsvorbereitungskurs
Der Partneranteil (Höhe siehe Kursbeschreibung) muss spätestens eine Woche nach der Online-Buchung des Kurses per Überweisung auf folgendes Konto eingehen:
Sina Seidel
Sparkasse Göttingen
IBAN: DE 39 260 500 01 0160 226 015
BIC: NOLADE21GOE
2.3 Widerrufsbelehrung
2.3.1 Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie die Hebamme mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das untenstehende/beigefügte Muster Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
2.3.2 Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, hat Ihnen die Hebamme alle Zahlungen, die sie von Ihnen erhalten hat, unverzüglich, spätestens aber binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrags bei der Hebamme eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet die Hebamme dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas Anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie der Hebamme einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.“
2.3.3 Musterwiderrufsformular
Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück an:
Hebamme Sina Seidel, Unter dem Kloster 21, 37077 Göttingen oder per E-Mail an info@hebamme-seidel.de
    Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
    Name des/der Verbraucher(s)
    Anschrift des/der Verbraucher(s)
    Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
    Datum
(*) Unzutreffendes streichen
2.4 Absage oder Verlegung durch Hebamme/Durchführung durch andere Hebamme/Umstellung auf Online-Angebot
2.4.1 Absage oder Verlegung durch Hebamme
Für den Kurs gilt eine Mindestteilnehmerzahl. Wird diese nicht erreicht, behält sich die Hebamme vor, den Kurs zu stornieren, zu verschieben oder eine Alternative anzubieten.
Die Hebamme ist außerdem berechtigt, einzelne Kursstunden kurzfristig zeitlich zu verlegen. Dazu werden die Teilnehmenden schriftlich, per E-Mail oder fernmündlich in Kenntnis gesetzt. Kommt es zu einem Kursausfall durch die Hebamme, wird ein Ersatztermin angeboten. Dieser kann auch an einem anderen Wochentag oder zu einer anderen Zeit stattfinden. Ist kein Ersatztermin durch die Hebamme möglich, wird die Gebühr der entfallenden Stunden zurückerstattet.
2.4.2 Durchführung durch andere Hebamme
In besonderen Fällen kann es auch vorkommen, dass Kursstunden von einer anderen Hebamme durchgeführt werden. Dies berechtigt nicht zu einer Erstattung der Gebühren.
2.4.3 Umstellung auf Online-Angebot
Sollte es von behördlicher Seite zu Kontaktbeschränkungen kommen, werden die Kurse weiter zu den geplanten Terminen als Onlinekurse angeboten. Dies geschieht nur unter der Bedingung, dass Onlinekurse weiterhin über die Krankenkassen abrechenbar sind.
Über eine Änderung diesbezüglich wird Sie die Hebamme rechtzeitig informieren.
2.5 Stornierung durch Teilnehmerin
2.5.1 Wird der Kurs von der Teilnehmerin früher als sechs Wochen vor Beginn abgesagt, so verlangt die Hebamme von der Teilnehmerin lediglich eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10,- Euro. Bei einer Stornierung ab sechs Wochen vor Kursbeginn, bis zwei Wochen vor Kursbeginn, ist die Hebamme berechtigt, einen Ersatz in Höhe von 50% der Kursgebühr zu verlangen. Der Partnerbeitrag kann auch nicht wieder erstattet werden. Die Stornierung muss rechtzeitig in Textform (gerne auch per E-Mail) bei der Hebamme eingehen. Erfolgt die Stornierung zu einem späteren Zeitpunkt, hat die Hebamme Anspruch auf Zahlung der vollen Kursgebühr.
2.5.2 Bei schwerer Erkrankung oder vorzeitiger Entbindung kann nach Vorlage eines ärztlichen Attestes die Hebamme im Einzelfall eine Rückerstattung der Gebühren veranlassen.
 
3. Weitere Kassen- und Zusatzleistungen
3.1. Bezahlung der Kassenleistungen (z.B. Schwangerenberatung, Wochenbettbetreuung, Stillberatung, Beikostberatung)
Kassenleistungen werden bei gesetzlich versicherten Frauen direkt mit der Krankenkasse nach der jeweils geltenden Vergütungsvereinbarung nach §134a SGB V abgerechnet; privat Versicherte erhalten eine Rechnung lt. aktueller privater Hebammen-Gebührenordnungen des Bundeslandes Niedersachsens. Bitte erkundigen Sie sich vor Inanspruchnahme der Leistung, ob Ihre (private) Krankenversicherung diese Hebammenleistung abdeckt.
Versäumte Termine können nicht mit der Krankenkasse abgerechnet werden und müssen von der Kundin selbst entrichtet werden.
3.2. Bezahlung der Zusatzleistungen (z.B. Trageberatung, Akupunktur, Kinesio-Taping, Moxa-Behandlung)
Zusatzleistungen werden nicht von der Krankenkasse übernommen (es sei denn, diese hat vorab die Übernahme ausdrücklich erklärt) und stellen eine Selbstzahlerleistung dar. Die Höhe der entsprechenden Vergütungen sind vor Ort einsehbar. Auf Wunsch kann die Liste auch übermittelt werden. Die jeweilige Vergütung ist in bar gleich nach Erfüllung der Leistung vor Ort zu entrichten.
3.3. Absage von Beratungsterminen/Behandlungsterminen/Zusatzleistungen
3.3.1. Sofern die Hebamme aus zwingenden, insbesondere aus berufs- oder krankheitsbedingten Gründen, eine Beratung, Behandlung oder Zusatzleistung absagen muss, wird Sie die Kundin schnellstmöglich informieren. Der Kundin entstehen daraus keine Ansprüche, sofern von der Hebamme ein Ersatztermin angeboten wird.
3.3.2 Die Buchung für eine Beratung, Behandlung oder Zusatzleistung erfolgt verbindlich. Sollte die Kundin an einem gebuchten Termin, gleich aus welchem Grund, nicht teilnehmen können, so fallen bei einer Stornierung bis mindestens 24 Stunden vor der Behandlung oder Beratung keine Kosten für die Kundin an. Für unentschuldigte, nicht wahrgenommene oder nicht rechtzeitig abgesagte Termine fällt eine Ausfallpauschale in Höhe des Kassensatzes/der vereinbarten Vergütung an. Verspätet sich die Kundin zur vereinbarten Behandlung oder Beratung, wird die Zeit ab der vereinbarten Behandlungs-/Beratungszeit berechnet. Die Hebamme stellt der Kundin die dem vereinbarten Zeitpunkt in Rechnung.
 
4. Behandlung und Beratung; Mitwirkung der Kundin
Die Beratung wird seitens der Hebamme professionell, herstellerunabhängig und fachkundig vorgenommen. Die Kundin wird die Hebamme auf gesundheitliche Einschränkungen und Diagnosen hinweisen, die eine Beratung oder Behandlung beeinträchtigen, erschweren oder verhindern oder Dritte schädigen können. Bitte weisen Sie lieber auf zu viel als auf zu wenig hin!
 
5. Haftung
5.1 Die An- und Abreise der Kundin zum vereinbarten Ort der Beratung/Behandlung erfolgt auf eigene Kosten und auf eigenes Risiko.
5.2 Die Hebamme übernimmt keinerlei Haftung für Garderobe, abgestellte Kinderwägen oder sonstige abgelegte Gegenstände. Die Kundin wird selbst für die Sicherung ihrer Gegenstände sorgen; Sie legt bspw. Brillen, Mobiltelefon und Schmuck vor der Beratung/Behandlung an einen sicheren Ort ab.
5.3 Die Teilnahme an der Beratung/Behandlung erfolgt auf eigene Verantwortung. Die Hebamme wird der Kundin fachkundige Hilfe leisten und sie beraten. Bei Anwendung des Erlernten (bspw. Bindeweisen oder Anlegen von Tragehilfen) handelt die Kunden eigenverantwortlich. Die Hebamme übernimmt keine Haftung für die Ausführung und den Erfolg des Erlernten, insbesondere nicht für Folgen einer möglicherweise nicht sachgemäßen Anwendung.
5.4 Die Hebamme haftet nur für Schäden wegen Verstoßes gegen eine wesentliche Vertragspflicht und für Schäden der Kundin aus einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Vertragspartner regelmäßig vertrauen dürfen.
 
6. Datenschutz
Bitte beachten Sie hierzu die Datenschutzbestimmungen.
 
7. Unwirksamkeit
Sind einzelne Bestimmungen unwirksam, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Regelungen. Die unwirksamen Bestimmungen sollen ersetzt werden durch eine solche Regelung, die der unwirksamen am nächsten kommt.                                                                                                                                                                        
 
Stand September 2022